CO2 Gaswarngeräte

Laut Berufsgenossenschaft und Betriebssicherheitsverordnung müssen in Erdgleichen oder Untererdversorgung CO2 Gaswarnanlagen installiert werden.

Die Grundlage dazu ist die Berechnung in der Gefährdungsbeurteilung. Hierfür kommt ein Fachmann von uns vor Ort um sich die Räumlichkeit und Notwendigkeit direkt anzusehen. Nach Bespechung erfolgt ein individuelles Angebot und Installation (falls erforderlich).

Unsere Wartungen und Prüfungen werden nach den Herstellerangaben durchgeführt.

CO2 Gaswarngeräte

Wir stimmen die Gaswarngeräte genau auf die Bedürfnisse Ihrer Anlage ab.

Unterweisungen

Die Mitarbeiter sind angemessen (mindestens jährlich) im Umgang mit der Getränkeschankanlage zu unterweisen (§12 BetrSichV), z. B. über den Wechsel der Druckgasflaschen und der Getränkebehälter sowie über das Verhalten im Alarmfall bei Einsatz einer Gaswarnanlage. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Hinweis

  1. Es sind nur so viele Druckgasflaschen bereitzuhalten, wie auch tatsächlich angeschlossen sind! Eine  Getränkeschankanlage (GSA) birgt  mehrere Risiken und Gefahren, u. a.: Gefahrenpotential druckführender Bauteile durch z. B. den Einbau fehlerhafter oder falscher Bauteile für Getränkeschankanlagen oder unzulässiger Wärmeeinwirkung.
  2.  Erstickungsgefahr durch Kohlendioxidanreicherung oder Sauerstoffmangel in Druckggas- und/oder Getränkelagerräumen