Schankanlagen

Ausschank

Ob in der Systemgastronomie, im Krankenhaus, in der Gaststätte, im Hotel oder auch in der privaten Kellerbar. Wir sind Ihr Partner, wenn es hygienisch und prefessionell werden muss.

Schankanlagen

Unsere Team installiert alle Arten von:
Tafelwasser-, Bier-, Post- und Premix-Anlagen.

Zu unseren Kunden gehören Großunternehmen wie Systemgastronomen, Krankenhäuser, Gaststätten, Hotels und auch Privatpersonen.

Zum Reinigen der Getränkeleitung zählt auch das Zerlegen der Zapf- und Kegköpfe in regelmäßigen Abständen.
Reinigungsmittel unserer Wahl ist hier DESANA Max (mit Farbindikator), mit welchem wir schon seit vielen Jahren arbeiten und mit dem stets hervorragende Ergebnisse erzielt werden.

CO2 Gaswarngeräte

Laut Berufsgenossenschaft und  Betriebssicherheitsverordnung müssen in Erdgleichen oder Untererdversorgung CO2 Gaswarnanlagen installiert werden. Die Grundlage dazu ist die Berechnung in der Gefährdungsbeurteilung. Hierfür kommt ein Fachmann von uns vor Ort um sich die Räumlichkeit und Notwendigkeit direkt anzusehen. Nach Besprechung erfolgt ein individuelles Angebot und Installation (falls erforderlich). Unsere Wartungen und Prüfungen werden nach den Herstellerangaben durchgeführt.

Abfallpressen

Wir sind Vertriebspartner der Firma AGU Müllpressen (mit Sitz in Deutschland).

Den Vertrieb/Aufstellung und Inbetriebnahme von hochwertigen Containerpressen führen wir schon seit 15 Jahren.

Gelegentlich befinden sich auch generalüberholte Müllpressen diverser anderer Fabrikate in unserem Vertrieb.

Materialverleih

Wir verleihen Durchlaufkühler (Oberthekengeräte) mit kompletten Zubehör für Ihre Feier. Ausserdem stehen seit neuestem eine fahrbare Theke inkl. LED Beleuchtung im Angebot zu Leihen, sowie Festzelt, Kühlanhänger usw.

Wir machen Ihre Feier klar!

Sprechen Sie uns einfach an!

Schankanlagen

Installation, Reinigung und sicherheitstechnische Prüfung

Schankanlagen Installation

Unsere Team installiert alle Arten von Tafelwasser-, Bier-, Post- und Premix-Anlagen.

Zu unseren Kunden gehören Großunternehmen wie Systemgastronomen, Krankenhäuser, Gaststätten, Hotels und auch Privatpersonen.

Schankanlagen Reinigung

Eine Schankanlage ist ein Arbeitsmittel und unterliegt regelmäßigen Prüfungen. Für die Schankanlage ist der Betreiber verantwortlich.

Das bedeutet, dass eine Schankanlage jederzeit in einem hygienisch einwandfreien Zustand sein muss. Zudem verlangt die europäische Lebensmittelhygieneverordnung die Reinigung und Desinfektion so oft durchzuführen, dass kein Kontaminationsrisiko besteht.

Zum Reinigen der Getränkeleitung zählt auch das Zerlegen der Zapf- und Kegköpfe in regelmäßigen Abständen. Reinigungsmittel unserer Wahl ist hier DESANA Max (mit Farbindikator), mit welchem wir schon seit vielen Jahren arbeiten und mit dem stets hervorragende Ergebnisse erzielt werden. Nach der Reinigung ist ein Eintrag in der Dokumentation der Schankanlage zu tätigen.

Denken Sie immer daran: Der Gast möchte ein geschmacklich einwandfreies, frisch gezapftes und sauberes Bier trinken aus einer hygienisch sauberen Anlage.

Schankanlagen sicherheitstechnische Prüfung

Zum 30.06.2005 wurde die Schankanlagenverordnung komplett außer Kraft gesetzt.

Der Offen-Ausschank von Getränken wird jetzt geregelt durch die europäische Lebensmittelhygieneverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und das Arbeitsschutzgesetz.

Der Betreiber alleine ist für seine Schankanlage verantwortlich. Er ist verpflichtet erforderliche Maßnahmen zum Schutz für sich uns seine Beschäftigten zu treffen. Eine Schankanlage ist vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend alle 2 Jahre zu prüfen.

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung erfasst alle Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Außerdem hat der Betreiber für seine Schankanlage eine Betriebsanweisung (Dokumentation) zu erstellen und seine Mitarbeiter einmal im Jahr zu unterrichten. In der Gefährdungsbeurteilung werden Fristen zur Prüfung von Arbeitsmitteln festgelegt.
Die Prüfungen werden nur von einer „befähigten Person“ durchgeführt. Nach §2 Abs. 7 BetrSiV zeichnet sich die „befähigte Person“ durch Berufsausbildung, zeitnahe berufliche Kenntnisse und Fachkenntnisse zur Prüfung der Schankanlage aus.

Die technischen Regeln TRSK wurden durch die BGN-Regel 228 (www.bgn.de) abgelöst, die eine gravierende Änderung enthält.

Gaswarnanlagen werden für fast alle begehbaren Kühlräume Pflicht und zwar unabhängig davon, ob sie über oder unter Erdgleiche liegen (siehe BGR228 3.2.2. und 3.3.2)

Schankanlagen Dokumentation

Der Betreiber der Schankanlage ist verpflichtet die Ergebnisse der Gefärdungsbeurteilung schriftlich festzuhalten.

Auch die Reinigung der Schankanlage ist zu dokumentieren laut HACCP-Konzept. 

Diese Dokumentation führen wir für Sie im Rahmen unserer Arbeit durch.